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  1. Die Rückmeldung ist möglich seit dem 26. Januar 2024. Alle Fristen im Überblick. Sozialbeitrag zahlen. Ihre persönlichen Daten zur Überweisung finden Sie in eCampus unter dem Punkt Finanzen → „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“. Wichtig!!!

  2. Rückmeldung. Studierende : 05.02.2024 – 09.03.2024 (Zahlung des Sozialbeitrages) Die Rückmeldung erfolgt durch das Studierendensekretariat nach Zahlungseingang des vollständigen Sozialbeitrages. Zweithörende: 05.02.2024 – 01.04.2024 (Vorlage einer Studienbescheinigung der Ersthochschule vom SoSe 2024) Gasthörende: 05.02.2024 – 09.03.2024

  3. 7 de feb. de 2024 · Sommersemester 2024. So geht die Rückmeldung. Das Semesterticket wird günstiger, das Prozedere der Rückmeldung bleibt gleich: Alle eingeschriebenen Studierenden müssen rechtzeitig den Sozialbeitag überweisen. Für das Sommersemester 2024 beläuft sich der Sozialbeitrag auf 325 Euro.

  4. Rückmeldung und Sozialbeitrag. Mobil in NRW. Unterwegs mit dem Semesterticket. Immatrikulation nachweisen. Studienbescheinigung. Persönliche Veränderungen oder Änderungen im Studium. Das Studierendensekretariat ist die zentrale Registrierungs- und Verwaltungsstelle aller Studierenden.

  5. 29 de jun. de 2021 · Ab dem 1. Juli 2021 läuft die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2021/22. Bis zum 31. August haben alle bereits eingeschriebenen Studierenden Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 336,50 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer ...

  6. 18 de ene. de 2023 · Die Rückmeldung für das Sommersemester 2023 hat begonnen. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 24. Februar 2023 Zeit, den Sozialbeitrag von 362,62 EUR zu überweisen. Für Erstsemester gelten besondere Regelungen, die sie bei der Einschreibung erfahren.

  7. 6 de jul. de 2023 · Die Rückmeldung für das Wintersemester 2023/2024 hat begonnen. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 31. August 2023 Zeit, den Sozialbeitrag von 362,50 Euro zu überweisen. Für Erstsemester gelten besondere Regelungen, die sie bei der Einschreibung erfahren. So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen: AStA-Beitrag ...